Freitag, 9. Juli 2010

Der Segen der Verjährung



Liebe Pastas und Andersgläubige,

wie Ihr unschwer erkannt habt, hat uns unser nudeliger Schöpfer nun doch die schwere Prüfung des "Wulff im Schafspelz" auferlegt. Aber das war ja auch nicht anders zu erwarten, denn wir Pastafari sind ja Realisten und keine Träumer.
Das einzige, was ich mich dabei frage ist eigentlich nur: Was sollte diese Show jetzt überhaupt? Ich dachte immer, wenn man jemanden nicht wählen möchte, dann wählt man ihn auch nicht - weder im 1., noch im 2. und auch nicht im 3. Wahlgang. Vor allem, weil diese Wahlgänge ja nur ungefähr 1 - 2 Stunden auseinanderliegen.


Oder haben sich in diesen wenigen Stunden die weltpolitische Lage und die eigenen Überzeugungen so drastisch verändert, dass einen jetzt das Geschwätz vom Vormittag nicht mehr interessiert?

Da bewahrheitet sich doch der Spruch: "Wenn Wahlen wirklich etwas ändern würden, dann wären sie längst verboten!"


Es war also wieder mal eine Verdummung des Volkes, was da in unserer Bundesversammlung ablief. Hätte man nicht die ganze Komödie dort abkürzen können, indem man ihm gleich die 625 Stimmen gegeben hätte? Warum stimmt man nicht gleich dafür, wenn man weiss, dass man es spätestens im 3. Wahlgang sowieso tun wird?


Aber es soll ja zumindest wie Demokratie aussehen, also schiebt man seinen vom wahren Willen des Volkes sowieso entfremdeten Hintern eben 3mal an die Urne, damit man hinterher frech und dreist seine Visage in eine Fernsehkamera pressen kann um wider besseren Wissens das Märchen der "gelebten Demokratie" zu verkünden und einige Medien glauben es sogar.


Und wenn er dann gewählt ist (was für eine Überraschung!!), dann zeigt er gleich in seiner ersten Rede als Bundes-Wulff, was er von der Hälfte der Bevölkerung hält - nämlich gar nichts! Trotz der Kenntnis, dass sich gut die Hälfte des Volkes als "nicht religiös" bezeichnet, beendet er seine Rede mit der hohlen und bornierten Phrase "Gott schütze unser Land"! Und beim geschniegelten und gebügelten RTL-Nachrichtenmann Kloeppel sagt er doch tatsächlich im ersten (natürlich völlig unkritischen) Interview, dass er ein "Präsident für alle Deutschen" sein möchte.


Ein Brüller, oder? Ein Evangelikaler möchte Menschen vertreten, die von seinen religiösen Borniertheiten gar nichts wissen wollen - nicht zu glauben!


Jetzt kommt bestimmt die Frage: "Was hat das mit Verjährung zu tun?"

Ja, dazu komme ich jetzt. Denn die besten Freunde unseres neuen Bundespräsidenten, die deutschen Bischöfe, haben ja im Zuge der letzten Missbrauchs- und Prügelskandale bekräftigt, dass sie jetzt endlich mal an die Opfer denken wollen.


Und das tun sie prompt, unsere "brutalstmöglichen Aufklärer" - und wie!

Die Diözese Würzburg hat mit der Aufklärung gleich mal begonnen und an das Opfer gedacht. Die 49jährige Cornelia W. wurde als Kind im katholischen Marienheim in Würzburg jahrelang von einem katholischen Priester sexuell missbraucht und vergewaltigt, ausserdem von einer Nonne des Franziskanerordens brutal geschlagen.
Und die Diözese Würzburg hat gleich einmal die gesamte Beweisaufnahme verhindert, indem sie vor dem Landgericht Würzburg die Einrede der Verjährung geltend machte - so sieht sie aus, die "Aufklärung" in der Kirche. Pfui Teufel! (ups)...

Genauere Informationen zu diesem Fall gibt es beim hpd, und zwar hier und hier.

Immer wieder wird von der Kirche verhindert, dass die tatsächlichen Opfer ihr Recht bekommen, die Aufklärung wird systematisch boykottiert. Die "Untersuchungen" werden nicht von unabhängigen Sachverständigen geführt, sondern von der Kirche selbst - also von den Tätern!
Vielleicht wäre das eine neue Idee für den "Rechtsstaat" (den unser Staat schon lange nicht mehr verkörpert) - wir lassen künftig einen Mörder selbst seinen Fall aufklären und gegen sich selbst Klage erheben. Wäre passend für die "Bananenrepublik Deutschland".


Das Komische ist, dass die Kirchen zwar einerseits ihre eigenen Probleme regelmässig unter den Teppich kehren, verleugnen und jegliche Aufklärung sabotieren, sich aber andererseits ständig in Dinge einmischen, die sie überhaupt nichts angehen.
Das Internet-Portal Queer.de berichtet, dass in Berlin die Kirchen regelrecht Sturm laufen gegen einen Antrag des Berliner Senats in den Bundesrat, die Homo-Ehe endlich zu öffnen und die Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Ehen aufzuheben.


Ich frage mich: Was geht die Kirchen das an? Mit welchem Recht versuchen sie ständig, allen Menschen ihre Weltanschauung aufzudrücken? Es ist eine Unverschämtheit und eine Anmassung, den Menschen, die die abstrusen Werte- und Moralvorstellungen der christlichen Kirchen nicht teilen, diese trotzdem immer und immer wieder vorschreiben zu wollen.
Keine Sorge - dank der CDU (wann benennen die sich endlich um in CRU = Christlich Rückständige Union?) wird dieser Antrag aus Berlin sowieso kaum Chancen haben, daher ist die Aufregung ohnehin ziemlich unnötig.


Nein, meine Herren Schwarzkittel, nicht jeder Mensch muss ein Christ sein und wer es nicht ist und nicht sein will, der muss auch nicht eure "Regeln" befolgen und muss sein Leben auch nicht nach euren Vorstellungen führen.
Seit wann muss ich die Satzung eines Vereins befolgen, in dem ich gar kein Mitglied bin?


Es wäre hilfreich, wenn der neue Bundes(christen)präsident sich das vielleicht mal zu Herzen nimmt oder wenigstens drüber nachdenkt (auch wenn Letzteres für einen Evangelikalen eine schier unlösbare Aufgabe zu sein scheint).
Zumindest dann, wenn man es ernst meint damit, ein Präsident für ALLE Deutschen sein zu wollen - denn meiner sind Sie nicht.


Euer Nudelmops

2 Comments:

Anonymous Anonym said...

Hannover im September 2014, wird der 70. Deutsche Juristentag verschiedene sogenannte leichte Formen der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) bagatellisieren und der Bundesregierung empfehlen zu legalisieren?

Thesen zum Juristentag - Tatjana Hörnle

"6. Genitalverstümmelung:
a) Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen)."

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4763&s=00ab3516abc2ee4af1e588012b4839abcb26f526

Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy.

http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/

Machen wir Druck dahingehend, dass der Deutsche Juristentag 2014 den sogenannten milden Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) kein grünes Licht gibt.

Festzustellen wäre dort zusätzlich, dass auch die MGM nicht in den Begriff des Kindeswohls integrierbar ist. Der Minderjährige (unter achtzehn Jahren) ist in eine FGM oder MGM nicht einwilligungsfähig. Kinderrechte ins Grundgesetz.

18. August 2014 um 16:38  
Anonymous Anonym said...


Danke für das Berichten,

neben Tatjana Hörnle gibt es 2014 leider einen zweiten skandalösen Versuch, die FGM Typ Ia oder IV zu legalisieren. Professor Ringel nämlich ist ebenfalls abzustoppen, der die "milde Sunna" in Kindeswohl und Personensorge integriert wissen will, was für ihn bedeuten muss, § 1631d BGB im Sinne des Kinderverstümmelns an Jungen UND MÄDCHEN geschlechtsneutral umzuformulieren:

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM
Ass. jur. Kathrin Meyer

[ Seite 70 ]
iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. …

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. …

[ Seiten 88-89 ]
IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seite 110 ]
Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

13. September 2014 um 20:32  

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